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Die Kosten für Schäden welche durch Brand, Blitzschlag und Explosion verursacht wurden werden durch die Feuerrohbauversicherung abgedeckt. Sie gilt für noch nicht bezugsfertige Wohngebäude.
In Kraft tritt sie ab Baubeginn bis zum Bezug des fertiggestellten Hauses.
Abgedeckt sind Feuerschäden auch diese, die durch Blitzschlag verursacht wurden. Ebenso durch Explosion, Überspannung, Anprall oder Absturz eines Flugzeuges oder dessen Teile oder Ladung.
Im Feuerschaden mit inbegriffen sind auch Aufräumkosten, Mehrkosten und Abbruchkosten für behördliche Anordnungen.
Normalerweise ist diese auch kostenlos in der Wohngebäude-Versicherung mit eingeschlossen. Sofern eine Wohngebäudevrsicherung bei Baubeginn abgeschlossen wird so sollte für Feuerschäden ein Versicherungsschutz mit abgeschlossen werden.
Für die Zeit der Rohbauphase ist dieser Schutz dann beitragsfrei für maximal 12 Monate.
Sie ist wie die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung absolut notwendig für den Bauherren.
Bei einem Kredit für ein Haus wird ein Sicherungsnachweis darüber verlangt. Die Summe der abzuschließenden Versicherung ist die des Wiederherstellungspreises.
In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Feuer, Hagel,Sturm oder Leitungswasser abgedeckt. Auf die Wohngebäüdeversicherung kann also nicht verzichtet werden. Sollte der Hausbau über ein Kreditinstitut finanziert werden ist der Abschluss dieser Versicherung Vorschrift.
In welcher Höhe die Versicherung abgeschlossen werden muss hängt von der Bauartklasse ab oder auch von Leitungswasser- und Sturmzonen.
Es besteht auch die Möglichkeit sich gegen Überschwemmungen, Erdrutsch, Lawinen, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck und Vulkanausbruch versichern zu lassen. In der Höhe sind dort keine Grenzen gesetzt.
Die Risikolebensversicherung sichert das Todesfallrisiko ab. Diese Versicherung ist nicht nur sinnvoll sondern wird auch von den Kreditinstituten verlangt. Unterschieden wird die Lebensversicherung in die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme, die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme und die verbundene Lebensversicherung.
Die Versicherungssumme richtet sich nach den Kreditverpflichtungen des Versicherungsnehmers.